Barrierefreiheit
Erklärung zu Barrierefreiheit
Als Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro ist die Hahn Feinwerktechnik GmbH gemäß den gesetzlichen Vorgaben von dienstleistungsbezogenen Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Dies schließt auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit ein.
Unabhängig davon ist es uns ein besonderes Anliegen, unsere Produkte und Informationen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Wir bemühen uns, alle Inhalte in möglichst zugänglicher Form bereitzustellen, sodass beispielsweise Vorlesesoftware diese problemlos verarbeiten kann.
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen weiter und nehmen Ihr Feedback ernst!